Die Grundvoraussetzungen
Qualifizierte Beschäftigung (mindestens 2 Jahre Ausbildung oder gleichwertiger Abschluss), ein deutscher Arbeitsvertrag, eine mit der deutschen vergleichbare Qualifikation (Anerkennung), Sozialversicherung und angeglichenes Gehalt. Für reglementierte Berufe (Medizin, Pharmazie) ist die Anerkennung vor dem Visum Pflicht.
Mindestgehalt 2026
Ab Januar 2026 liegt die Gehaltsschwelle für den Fachkräftestatus bei etwa 3.471 € pro Monat (2.190 € für Engpass-Berufe mit Teil-Anerkennung). Darunter wird das Dossier auch mit Vertrag abgelehnt.
Verfahren aus Alger
1) Der deutsche Arbeitgeber legt den Vertrag vor (oder ANAGE unterstützt uns). 2) Anerkennung des Abschlusses (Anerkennung) über die ANAB. 3) Einreichung am deutschen Konsulat in Alger mit Lebenslauf, Vertrag, Zeugnissen, Pass. 4) Entscheidung im Schnitt in 8-12 Wochen. 5) Transport über ANAGE, Anmeldung in der Stadt.
Der Fall der Hochschulabsolventen
Die mit Bachelor/Master (3/5 Jahre) in Informatik, Ingenieurwesen, Gesundheit und Lehre sind am gefragtesten. Ohne vollständige Anerkennung deckt eine Arbeitgeberbewertung mit ZAB-Nachweis die meisten Sektoren ab.
| Gehaltsschwelle | ≈ 3.471 €/Monat (2026) |
|---|---|
| Durchschnittliche Frist | 8-12 Wochen |
| Abschluss | Anerkennung oder §-Gleichwertigkeit |
| Altersgrenze | keine (aber 45+ : Details) |
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber Deutsch sein?
Ja, ein in Deutschland eingetragenes Unternehmen oder eine offizielle deutsche Arbeitsvermittlung. Zusagen ohne Eintrag zählen nicht.
Kann ich den Arbeitgeber wechseln?
Ja, das Fachkräfte-Visum ist an die Beschäftigung gebunden, aber das Gesetz 2024/2026 erleichtert den Wechsel in qualifizierten Berufen.
Können meine Frau und Kinder mitkommen?
Ja, der Familiennachzug ist für Fachkräfte sofort möglich, mit Arbeitsrecht für den Ehepartner.
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